Gebäude

 

Energieausweispflicht

Baujahr vor 1965 Wohngebäude max. 4 WE

Pflicht seit 01.07.2008 Bedarfsausweis; Wahlrecht bestand bis 30.09.2008

Baujahr nach 1965 bis Ende 1977 Wohngebäude max. 4 Wohneinheiten

Pflicht seit 01.01.2009 Bedarfsausweis;

davor bestand Wahlrecht bis 30.09.2008

ab Baujahr 1978 Wohngebäude

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis seit 01.01.2009

Wohngebäude mehr als 4 Wohneinheiten

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis seit 01.01.2009

Neubau

Bedarfsausweis ist Pflicht ab sofort

Häuser nach umfassender Sanierung (mehr als 50 % der Gebäudehülle wurden verändert) und/oder Modernisierung mit öffentlichen Mitteln

Bedarfsausweis ist Pflicht ab sofort

Gebäude unter 50 m² (z. B. Kiosk)

keine Ausweispflicht

Nichtwohngebäude

ab 01.07.2009 Pflicht Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis



Der bedarfsorientierte sowie der verbrauchsorientierte Energieausweis sind 10 Jahre gültig.

 

Anfahrt

Geben Sie hier bitte Ihre Adresse ein